
Das LkSG betrifft mehr Unternehmen als gedacht!
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt von den gesetzlichen Vorgaben erfasst wird, können die Anforderungen der verpflichteten Unternehmen Sie indirekt betreffen. Als Zulieferer sollten Sie eng mit Ihren Partnern zusammenarbeiten, Risikoanalysen durchführen und zahlreiche Berichte erstellen – eine Herausforderung, die man nicht unterschätzen sollte! Stellen Sie daher jetzt die Weichen







