Dynamische Tarife ab 2025: Zukunftssicher aufstellen nach §41a EnWG

Die Uhr tickt – sind Sie bereit für dynamische Stromtarife? 

 

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und damit rückt eine bedeutende Veränderung in der Energiewirtschaft näher: Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Stromlieferanten gemäß §41a EnWG gesetzlich verpflichtet, dynamische Tarife anzubieten. 

 

Dynamische Tarife ermöglichen es Endverbraucher:innen, ihren Stromverbrauch nach Zeit und Leistung zu optimieren und somit von günstigeren Preisen zu profitieren. Doch die Einführung solcher Tarife erfordert mehr als nur eine Anpassung der Preismodelle. Die Integration von intelligenten Messsystemen, die korrekte Einbindung der Verbrauchsdaten in Abrechnungssysteme und die Einhaltung aller Vorschriften sind nur einige der Aufgaben, die bevorstehen. Gerade kleine und mittlere Stadtwerke sind nun mit enormen Herausforderungen konfrontiert. Die gesetzlichen Anforderungen sind klar, doch die Umsetzung verlangt Expertise.

 

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