Omnibus-Update! Was jetzt zu beachten ist

Die EU-Kommission hat gestern ihre Vorschläge für ein Omnibus-Paket veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

CSRD:

  • Berichtspflicht nur für Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitenden sowie >50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme – 80 % der Unternehmen sind nicht mehr berichtspflichtig
  • Verschiebung der Berichtspflicht um 2 Jahre (bis 2028) für Unternehmen, die ab 2026/2027 berichten müssten
  • Wegfall sektorspezifischer Berichtspflichten

 

CSDDD:

  • Verschiebung der Anwendung auf 2028
  • Fokus nur auf direkte Geschäftspartner (Tier-1)
  • Überprüfung der Lieferanten nur alle 5 Jahre statt jährlich
  • Keine EU-weite zivilrechtliche Haftung und keine umsatzbasierten Strafen mehr

 

EU-Taxonomie:

  • Berichtspflicht nur für Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitenden und >450 Mio. € Umsatz 
  • ca. 70 % weniger Berichtsdatenpunkte

 

Und jetzt? Das Paket muss noch vom EU-Parlament und dem EU-Rat verabschiedet werden; Änderungen oder Verzögerungen sind weiterhin möglich. Doch nicht nur die Spannung bleibt, auch die Verunsicherung hält an. Viele Unternehmen stehen nun vor der Frage, welche Anforderungen künftig gelten und wie sie sich darauf vorbereiten können.

Nutzen Sie daher die Zeit, um Ihre Nachhaltigkeitsstrategie zukunftssicher aufzustellen! Wir von bofest consult bleiben stets auf dem neuesten Stand und begleiten Sie mit praxisnaher Beratung und maßgeschneiderten Lösungen – von der strategischen Planung bis zur Umsetzung.

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Die offiziellen Dokumente finden Sie hier:

🔗 EU-Pressemitteilung

🔗 Omnibus Q&A